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Aktuelle Informationen zum Coronavirus

Autor: Frau Kolleck
Artikel vom 18.11.2021

Wie verhalte ich mich im Falle eines Positiven Corona-Tests? (Stand 15.11.2021)

Corona-Regelung für den Zutritt zu kommunalen Verwaltungen

In § 17 c der aktuell gültigen Corona-Verordnung ist die Berechtigung zum Zutritt zu kommunalen Verwaltungen geregelt. Demnach ist für nicht-immunisierte Besucherinnen und Besucher der Zutritt zu den Verwaltungsgebäuden kommunaler Verwaltungen in den Alarmstufen nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet. Für bestimmte Bereiche bzw. Dienstleistungen sowie für die Abholung und Rückgabe von Unterlagen können Ausnahmen von der Zutrittsregelung zugelassen werden.