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Bundestagswahl am 23.02.2025
Bekanntmachung zur Einsicht in das Wählerverzeichnis
Hinweis zum Versand von Briefwahlunterlagen
In den kommenden Tagen werden die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23.02.2025 an alle Wahlberechtigten verteilt. Die Stimmzettel werden der Gemeindeverwaltung voraussichtlich erst in der ersten Februarhälfte zugestellt, weshalb Briefwahlunterlagen erst ca. Mitte Februar an die entsprechenden Personen ausgegeben werden können.
Um Beachtung wird gebeten.
Gemeindeverwaltung Obernheim
Internet-Wahlscheinantrag
Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung kann jeder Wahlberechtigte online einen Internet-Wahlscheinantrag stellen, um Briefwahlunterlagen zu erhalten.
Briefwahl - Nutzung des Kurierwegs auch bei Auslandsurlaub
Wahlberechtigten, die Urlaub im Ausland machen, wird zur Erleichterung der Wahlteilnahme die Nutzung des amtlichen Kurierwegs für die Briefwahl ermöglicht.
Mit welchen Ländern bzw. dortigen Städten mit einer Auslandsvertretung ein Kurieraustausch stattfindet, lässt sich der Tabelle auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin in der Rubrik „Deutsche im Ausland / Nutzung des amtlichen Kurierweges“ unter https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html#f6dad14d-5b2b-4305-9a4c-bc6bb3a8a2c9 entnehmen, die laufend aktualisiert und erweitert wird.
Erklärfilm "Alles, was Du wissen musst!"
Am Sonntag, 23. Februar 2025, ist Bundestagwahl. Ein neues Video der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) erklärt kurz und bündig, was man dazu wissen muss: Wer darf überhaupt wählen? Wie kann man die Briefwahl beantragen? Warum gibt es eine Erst- und eine Zweitstimme?