Lebenslagen
Hauptbereich
Hinweise für inländische Gewerbetreibende
Für die Eröffnung einer Gaststätte müssen Sie in der Regel nachweisen, dass Sie persönlich zuverlässig sind.
Informationen, wie Sie diese Unterlagen erhalten, finden Sie in den Verfahren.
Darüber hinaus benötigen Sie eine Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer über die erfolgreiche Teilnahme an der Unterrichtung über lebensmittel- und hygienerechtliche Bestimmungen.
Leistungen
- internal_link Ausdruck aus dem Handelsregister beantragen
- internal_link Einheitlichen Ansprechpartner der Industrie- und Handelskammer nutzen
- internal_link Einheitlichen Ansprechpartner für Dienstleister nutzen
- internal_link Führungszeugnis (einfach) beantragen
- internal_link Gewerbezentralregister - Auskunft beantragen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanz- und Wirtschaftsministerium hat ihn am 06.03.2015 freigegeben.