Lebenslagen
Hauptbereich
Bürgermeisterwahlen
Die Bürger der baden-württembergischen Gemeinden wählen die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister ihrer Gemeinde in freier, allgemeiner, gleicher, direkter und geheimer Wahl für acht Jahre. Die Wahl findet unabhängig von der Wahl des Gemeinderats statt.
Sie können sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, wann die nächste Wahl ansteht.
Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister hat in Baden-Württemberg eine starke Stellung.
Aufgaben
- stimmberechtigte Vorsitzende oder stimmberechtigter Vorsitzender des Gemeinderates und all seiner Ausschüsse,
- Chefin oder Chef der Gemeindeverwaltung
- Zuständigkeit für verschiedene durch Fachgesetze bestimmte Aufgaben und
- Rechtsvertretung der Gemeinde nach außen
In Stadtkreisen und Großen Kreisstädten trägt sie die Bezeichnung Oberbürgermeisterin, er die Bezeichnung Oberbürgermeister.
- internal_link Die Wahlorgane
- internal_link Wahlergebnisse
- internal_link Wahlhandlung (Stimmabgabe)
- internal_link Was wird gewählt
- internal_link Weitere Informationen und Links
- internal_link Wer darf gewählt werden (passives Wahlrecht)
- internal_link Wer darf wählen (aktives Wahlrecht)
Freigabevermerk
Stand: 08.12.2021
Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg