Hauptbereich
Europawahl
Die Europawahl ist die Wahl der Abgeordneten zum Europäischen Parlament.
Das Europäische Parlament ist eines der Organe der Europäischen Union.
Es ist das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union und damit eine demokratisch legitimierte Volksvertretung.
Die Bürger der 27 Mitgliedstaaten wählen die Abgeordneten des Europäischen Parlaments in
- allgemeinen,
- unmittelbaren,
- freien und
- geheimen Wahlen.
Die Europawahl findet alle fünf Jahre statt.
Die letzte Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments fand am 09. Juni 2024 statt. Die Wahl des 11. Europäischen Parlaments findet im Jahr 2029 statt.
Die wesentliche Aufgabe des Europäischen Parlaments besteht in der Beteiligung an der Gesetzgebung der Europäischen Union.
Die Gesetze der Europäischen Union gelten in allen Mitgliedstaaten und betreffen jede Bürgerin und jeden Bürger.
Sitz des Europäischen Parlaments ist Straßburg.
- internal_link Die Wahlorgane
- internal_link Stimmabgabe
- internal_link Wahlergebnisse und Sitzverteilung
- internal_link Was wird gewählt
- internal_link Weitere Informationen und Links
- internal_link Wer darf gewählt werden (passives Wahlrecht)
- internal_link Wer darf wählen (aktives Wahlrecht)
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
11.04.2025 Innenministerium Baden-Württemberg