Lebenslagen
Hauptbereich
Kundenrechte im Handel
Kaufverträge gehören zu den häufigsten Rechtsgeschäften des täglichen Lebens.
Der Kaufvertrag über eine bewegliche Sache zwischen einem Verbraucher als Käufer und einem Unternehmen als Verkäufer heißt Verbrauchsgüterkauf.
Für den Verbrauchsgüterkauf gelten neben den allgemeinen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs über Kaufverträge besondere Vorschriften zum Schutz der Verbraucher.
Die Vorschriften gelten mit bestimmten Ausnahmen auch für den Kauf gebrauchter Sachen.
- internal_link Fernabsatzverträge
- internal_link Haustürgeschäfte
- internal_link Preisauszeichnungspflicht
- internal_link Produkthaftung
- internal_link Rechte beim Kauf einer mangelhaften Sache
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
Stand: 07.02.2022
Verantwortlich: Justizministerium und Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg