Lebenslagen
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Rechte und Pflichten von Pflegeeltern
Häufig sind Pflegeverhältnisse nicht dauerhaft angelegt – in vielen Fällen kehrt das Pflegekind wieder zu seinen leiblichen Eltern zurück. Als Pflegeeltern sind Sie für das Pflegekind "Eltern auf Zeit". Daher erlangen Sie mit Aufnahme eines Pflegekindes weitgehend die gleichen Pflichten, jedoch nicht die gleichen Rechte wie mit der Geburt eines eigenen Kindes.
Tipp: Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg empfiehlt den Abschluss eines "Pflegevertrages", in dem Jugendamt und Pflegeeltern die gegenseitigen Rechte und Pflichten festlegen.
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- internal_link Vormundschaft und Ergänzungspflegschaft
Leistungen
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- internal_link Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen (Pflegegeld)
- internal_link Hilfeplan aufstellen
Freigabevermerk
15.05.2023 Sozialministerium Baden-Württemberg