Lebenslagen
Hauptbereich
Nach der Geburt
Ob Sie daheim oder in einer Klinik entbunden haben, die Geburt Ihres Kindes muss dem Standesamt des Geburtsortes innerhalb einer Woche angezeigt werden.
Welche Einrichtungen zur Kinderbetreuung es in Ihrem Wohnort gibt, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Vertiefende Informationen
Leistungen
- internal_link Geburt im Ausland - Aufnahme in das deutsche Geburtenregister beantragen
- internal_link Studienplatz - Beurlaubung beantragen
- internal_link Sorgeerklärungen abgeben
- internal_link Reisepass - erstmalig für das Kind beantragen
- internal_link Kinderreisepass - eine Beantragung ist seit 1. Januar 2024 nicht mehr möglich
- internal_link Kinderfreibetrag als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal beantragen
- internal_link Hausgeburt dem Standesamt melden
- internal_link Geburtsurkunde beantragen
- internal_link Geburt in öffentlicher oder privater Klinik oder Einrichtung dem Standesamt melden
- internal_link Vaterschaftsanerkennung erklären und beurkunden lassen
Freigabevermerk
Stand: 23.05.2024
Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg