Lebenslagen
Hauptbereich
Durchführung von Messen
Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in Deutschland Messen durchzuführen, erfahren Sie in der entsprechenden Leistungsbeschreibung. Dazu müssen Sie sich zunächst regionalisieren.
Allgemeine Informationen finden Sie in den Lebenslagen Gewerbe und Unternehmen gründen.
Leistungen
- internal_link Durchführung von Wochenmärkten beantragen
- internal_link Einheitlichen Ansprechpartner der Industrie- und Handelskammer nutzen
- internal_link Einheitlichen Ansprechpartner des Landratsamtes oder der Stadt nutzen
- internal_link Messen, Ausstellungen und Märkte gewerblich veranstalten - Festsetzung beantragen