Lebenslagen
Hauptbereich
Finanzielle Hilfen
Zu den wichtigsten finanziellen Unterstützungen werdender Mütter gehören der Mutterschutzlohn sowie das Mutterschaftsgeld. Sollten Sie sich in einer schwierigen sozialen oder wirtschaftlichen Situation befinden, helfen Ihnen verschiedene Stiftungen oder das Sozialamt.
Viele Hilfsangebote, die Sie gegebenenfalls bereits während der Schwangerschaft in Anspruch nehmen, können Sie nach der Geburt Ihres Kindes weiternutzen oder erst dann beantragen. Ein Beispiel dafür ist die Hebamme, die Sie und Ihr Baby auch nach der Entbindung betreut.
Vertiefende Informationen
- Informationen über Leistungen und Förderungen für Familien des Bundesfamilienministeriums
Leistungen
- internal_link Bundesstiftung "Mutter und Kind" - Leistungen beantragen
- internal_link Wohngeld beantragen
- internal_link Unterhaltsvorschuss beantragen
- internal_link Mutterschutzlohn
- internal_link Mutterschaftsgeld für nicht gesetzlich Versicherte beim Bundesversicherungsamt beantragen
- internal_link Mutterschaftsgeld beantragen (gesetzlich Versicherte)
- internal_link Meldebescheinigung beantragen
- internal_link Medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Väter beantragen
- internal_link Landesstiftung "Familie in Not" - Leistungen beantragen
- internal_link Landesprogramm STÄRKE - Informationen für Eltern erhalten erhalten
- internal_link Landesfamilienpass beantragen
- internal_link Krankheit oder Schwangerschaft - Haushaltshilfe beantragen
- internal_link Kinderzuschlag beantragen
- internal_link Hebammenhilfe in Anspruch nehmen
- internal_link Frühförderung für Kinder im Vorschulalter wahrnehmen
- internal_link Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche wahrnehmen
- internal_link Elterngeld beantragen
- internal_link Ehrenpatenschaft durch den Bundespräsidenten beantragen
- internal_link Zuschuss bei Mehrlingsgeburten beantragen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat ihn am 03.05.2019 freigegeben.