Lebenslagen
Hauptbereich
Architekt
In der Bundesrepublik Deutschland gehören viele Tätigkeiten zu den freien Berufen. Um einen freien Beruf ausüben zu können, müssen Sie besondere Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Dies gilt auch für Architekten:
- internal_link Anmeldung beim Finanzamt
- internal_link Berufsausübung
- internal_link Eintragung in die Architektenliste
- internal_link Hinweise für ausländische Freiberufler
- internal_link Steuerliche Aspekte
- internal_link Überblick
- internal_link Verbraucherinformationen