Lebenslagen
Hauptbereich
Freie Berufe mit Zulassungsvoraussetzungen
Bestimmte freie Berufe dürfen Sie nur ausüben, wenn Sie gewisse Voraussetzungen wie z.B. eine bestimmte Ausbildung erfüllen und für die Berufsausübung zugelassen werden. Das gilt beispielsweise für den Beruf als Arzt, Rechtsanwalt oder Steuerberater.
Mit der Zulassung verbunden sind auch bestimmte Berufspflichten und in vielen Berufen Besonderheiten bei der Sozialversicherung.
- internal_link Berufliche Qualifikation und Berufspflichten
- internal_link Berufsbezeichnungen für Freiberufler
- internal_link Berufsbezeichnungen in Gesellschaftsnamen
- internal_link Schutz geistigen Eigentums
- internal_link Versicherungspflicht
Freigabevermerk
06.05.2022 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg