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Der Friedhof der Gemeinde Obernheim
Friedhöfe sind Orte der letzten Ruhestätte sowie des Gedenkens an die Verstorbenen. Sie sind aber auch Orte der Trauer, Stille, Besinnung und der inneren Einkehr.
Das gepflegte Erscheinungsbild unserer weitläufigen Friedhofsanlage lädt die Besucher ein, inne zu halten und die Stille und friedliche Atmosphäre zu genießen.
Unser Friedhof bietet Grabflächen für unterschiedliche Arten von Erdbestattungen und der Beisetzung von Aschen. Nachfolgend möchten wir Ihnen die verschiedenen Bestattungsmöglichkeiten vorstellen.
- Reihengräber
- Urnenreihengräber
- Wahlgräber (Familiengräber)
- Urnen-Wahlgräber (Urnen-Familiengräber)
- Rasenreihengräber mit Grabmalplatte
- Urnen-Rasenreihengräber mit Grabmalplatte
- Rasenreihengräber mit stehendem Stein
- Urnen-Rasenreihengräber mit stehendem Stein
- Kindergräber
- Anonymengräber
Hier finden Sie einen Übersichtsplan (PDF-Datei) sowie weitere Informationen zu Grabarten und Gebühren (PDF-Datei).
Reihengräber/Wahlgräber
In den dafür vorgesehenen Feldern ist eine Bestattung im Sarg oder eine Urnenbeisetzung im Wahl- oder Reihengrab möglich. Die Grabstätte kann individuell gestaltet werden. Das Aufstellen eines Grabmales bedarf der Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung
Rasengräber
Seit 2012 gibt es Rasengräber zur Erd- oder zur Urnenbeisetzung. Die Rasengräber sind in einer durchgehenden Rasenfläche angelegt und nicht sichtbar abgegrenzt. Als Grabmale dienen einheitliche, individuell gravierte Grabmalplatten. In einem 2018 neu geschaffenen Rasengrabfeld dürfen stehende Grabmale aufgestellt werden. Für alle Rasengrabfelder übernimmt die Gemeinde die Pflege des Rasens. Eine individuelle Grabgestaltung ist somit nicht möglich. Die speziell für die Rasengrabfelder geltenden Gestaltungsvorschriften (PDF-Datei) finden Sie hier als pdf-Datei.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Friedhofsatzung, oder wenden Sie sich direkt an die Gemeindeverwaltung Obernheim, Frau Kolleck Telefonnummer: 07436 9284-13 oder andrea.kolleck(@)obernheim.de.