Steuern & Abgaben: Obernheim

Steuern & Abgaben: Obernheim

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Obernheim
Zu allen Jahreszeiten eine tolle Landschaft und intakte Natur
Steuern & Abgaben

Hauptbereich

Grundbesitzer und Gewerbetreibende

  • Grundsteuer A: 330% des Messbetrages (landw. Flächen)
  • Grundsteuer B: 310% des Messbetrages (bebaute und unbebaute Grundstücke)
  • Gewerbesteuer: 340% des Messbetrages

Hundehalter

Hundesteuer

  • 72,00 EUR/Jahr für den Ersthund
  • 144,00 EUR/Jahr für jeden weiteren Hund
  • 216,00 EUR/Jahr Zwingersteuer

Bürger

  • Grundgebühr je Wasserzähler: 5,00 EUR/Monat
  • Wasserzins: 2,29 EUR/m³
  • Schmutzwassergebühr: 4,21 EUR/m³
  • Niederschlagswassergebühr: 0,46 EUR/m²

Die Müllgebühr wird kreisweit durch das Landratsamt Zollernalbkreis in Balingen erhoben.

Bankverbindungen der Gemeinde Obernheim

Volksbank Albstadt eG

IBAN: DE95 6539 0120 0070 2490 08

BIC: GENODES1EBI

 

Sparkasse Zollernalb

IBAN: DE85 6535 1260 0024 0141 68

BIC: SOLADES1BAL