Lebenslagen
Hauptbereich
Für Gewerbetreibende mit Wohnsitz in Deutschland
Die Ausübung der überwachungsbedürftigen Gewerbe ist nur Personen erlaubt, die ihre Zuverlässigkeit nachweisen können. Die Überwachung erfolgt durch die zuständige Gemeinde- oder Stadtverwaltung nach der Gewerbeanmeldung.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, finden Sie Informationen, wie und wo Sie die dazu erforderlichen Unterlagen erhalten, in den Verfahrensbeschreibungen.
Tipp: Über die speziellen Voraussetzungen und die zuständigen Stellen für die zusätzlichen Kontrollen im Bereich der überwachungspflichtigen Gewerbe informiert ausführlich das Merkblatt "Gewerbeerlaubnisse und Zulassungen" der Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg.
Leistungen
- internal_link Ausdruck aus dem Handelsregister beantragen
- internal_link Einheitlichen Ansprechpartner der Industrie- und Handelskammer nutzen
- internal_link Einheitlichen Ansprechpartner für Dienstleister nutzen
- internal_link Führungszeugnis (einfach) beantragen
- internal_link Gewerbezentralregister - Auskunft beantragen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen.