Lebenslagen
Hauptbereich
Zuwanderung
Benötigen Sie ein Visum, um nach Deutschland einzureisen, oder eine Erlaubnis für einen längeren Aufenthalt?
Erläuterungen zu den wichtigsten Regelungen und Möglichkeiten wurden hier zusammengefasst.
Die wesentlichen Rechtsgrundlagen des Aufenthaltsrechts der Bundesrepublik Deutschland sind das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU.
Das Aufenthaltsgesetz regelt die Einreise und den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Förderung der Integration von Menschen, die nicht Bürger eines Landes der Europäischen Union sind (Drittstaatsangehörige).
Mit dem Freizügigkeitsgesetz/EU wird das Freizügigkeitsrecht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen im nationalen Bereich umgesetzt.
- internal_link Aufenthaltszwecke
- internal_link Einreise und Aufenthaltstitel
- internal_link Förderung der Integration
- internal_link Integration von aus dem Ausland geflüchteten und zugewanderten Schülerinnen und Schülern
Leistungen
- internal_link Altenpfleger, Arbeitserzieher, Haus- und Familienpfleger, Heilerziehungsassistent, Heilpädagoge, Jugend- und Heimerzieher, Sozialarbeiter, Sozialpädagoge mit ausländischer Berufsausbildung – Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung beantragen
- internal_link Im Ausland erworbene Berufsabschlüsse des Gesundheitsfachs anerkennen lassen
- internal_link Physiotherapeut, Diätassistent, MTA, Masseur und medizinischer Bademeister, PTA, Logopäde, Ergotherapeut, Podologe, Notfallsanitäter mit ausländischer Berufsausbildung – Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung beantragen
- internal_link Technischer Assistent in der Medizin mit ausländischer Berufsausbildung – Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung beantragen
- internal_link Arzt, Zahnarzt, Apotheker, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut mit ausländischer Berufsausbildung – Approbation beantragen
- internal_link Ausländerzentralregister - Auskunft beantragen
Freigabevermerk
16.02.2024 Justizministerium Baden-Württemberg